Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rotaract Deutschland Konferenz 2019

  • §1 – Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Rotaract Deutschland Konferenz (DeuKo) 2019; d.h. auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Check-In- und Welcomelocation, den Veranstaltungsorten der Pre-Touren, den Ständen der Sozialaktion sowie in den Turnhallen und über den Veranstalter gebuchten Unterkünften. Die Rotaract Deutschland Konferenz findet vom 15.03.2019 bis 17.03.2019 im Großraum München in den auf der Homepage (deuko2019.rotaract.de) ausgewiesenen Locations statt. Für die Richtigkeit der Angaben auf der Webseite des Veranstalters wird keine Gewähr übernommen.

Diese AGB gelten zwischen der Käuferin/dem Käufer einer Eintrittskarte (im weiteren „Besucher“) und dem Veranstalter (Rotaract DeuKo 2019 e.V., c/o David Aulenkamp, Firkenweg 5, 85774 München). Mit dem Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht für die Veranstaltung. Damit einhergehend erkennt jeder Besucher den Inhalt, die Rechte und Pflichten dieser AGB an. Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf deren Einhaltung durch den Besucher die Vertragspartner des Veranstalters im Rahmen ihrer Leistungen bestehen, werden durch diese AGB nicht berührt.

  • §2 – Anmeldung und Rotaract Club Freiplätze

Die Anmeldung für die DeuKo steht allen Mitgliedern der rotarischen Familie und interessierten Gästen, die die Rotaract Clubs regelmäßig besuchen, offen, die zum Stichtag 15.03.2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Anzahl der Eintrittskarten (im weiteren „Ticket“) für die DeuKo ist begrenzt. Jeder Käufer darf nur ein Ticket erwerben. Auch wenn es technisch möglich sein sollte, diverse Ticketoptionen zu buchen, so darf nur eine Ticketoption pro Person gebucht werden.

Für alle deutschen Rotaract Clubs, die bis zum 09.09.2018 in „mein.rotaract“ aktiviert sind und die ihre Clubrechnung oder einen gleichartigen, freiwilligen Clubbeitrag (Clubs in Gründung oder in Vorbereitung) für das Clubjahr 2018/2019 fristgerecht bezahlen bzw. bezahlt haben, sind im Zeitraum vom 09.09.2018, 11:00 Uhr bis zum 21.10.2018, 10:59 Uhr zwei Freiplätze im Anmeldesystem hinterlegt, die ausschließlich von aktiven Mitgliedern (Stichtag: 09.09.2018) des jeweiligen Rotaract Clubs in Anspruch genommen werden können. Danach verfällt der Anspruch auf die Freiplätze und die Karten werden in der zweiten Anmeldephase für alle oben genannten Interessenten zur Verfügung gestellt. Sollte die vom RDK, Ressort Finanzen und Versicherung, gestellte Clubrechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist (31.10.2018) bezahlt werden, ist eine Nutzung der Freiplätze nicht möglich, auch wenn diese bereits im Ticketsystem gebucht worden sind.

  • §3 – Anmeldung und Kauf eines Tickets

Das Bestellen eines Tickets auf der zur Verfügung gestellten Onlineplattform stellt ein verbindliches Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Erst mit Zusendung der Zahlungsinformation durch den Veranstalter an den Käufer kommt ein Vertrag zustande. Die Übersendung des Tickets erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Der Zahlungseingang muss innerhalb von 10 Werktagen nach Erwerb des Tickets erfolgen. Eventuelle durch die Bank des Besuchers anfallende Banküberweisungsgebühren oder sonstige bei der Bezahlung anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Kreditkartengebühren, sind vom Besucher selbst zu tragen. Sollten zusätzliche Gebühren entstehen, so werden diese während des Bestellvorgangs ausgewiesen. Durch die Nutzung des Ticketverkaufssystems entstehen dem Besucher keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren. Bei Überweisungen aus dem Ausland muss dem Veranstalter innerhalb von 10 Werktagen eine Kopie des Überweisungsbelegs per E-Mail an deuko@rotaract.de übermittelt werden.

Für Minderjährige ist eine Anmeldung nicht möglich. Weitere Informationen gibt es auch unter §8 Teilnahme von minderjährigen Personen.

  • §4 – Ticketstornierung / Rücktrittsrecht Veranstalter

Es gibt keine Rückerstattung/kein Widerrufsrecht nach dem Kauf eines Tickets. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein Ticket auf einen anderen Besucher zu übertragen (Siehe: § 5 dieser AGB).

Der Veranstalter behält sich vor, die Bestellung eines Besuchers, für den bereits ein Ticket mit Ticketnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht). Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, ein Ticket zu stornieren, wenn der Besucher gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Vertragsbedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Verkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

Auf das vorbenannte außerordentliche vertragliche Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für den Käufer besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für den Käufer kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

„Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Das heißt, soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.“

  • §5 –Tickettausch

Ein Tickettausch ist bis einschließlich 03.03.2019 möglich. Ein Freiplatz kann nur unter Mitgliedern desselben Rotaract Clubs getauscht werden. Bei einem Tickettausch hat der Tauschpartner unter Angabe des Ticketinhabers den Veranstalter zu kontaktieren. Die finanziellen Aspekte sowie alle entstandenen Kosten aus dem Tausch sind von den Tauschpartnern zu tragen. Diese AGB werden bei einem Tickettausch, d.h. mit dem Erwerb eines Tickets, automatisch von dem Besucher anerkannt, auf den das Ticket übertragen wurde (abzurufen unter deuko2019.rotaract.de/agb). Etwaige gemeinsam mit dem Ticket gebuchte Übernachtungsplätze, die der Veranstalter zur Verfügung stellt, wie z.B. Turnhallenplätze oder Hotelbuchungen, werden automatisch mit übertragen, sodass der Tauschpartner nachdem der Tausch abgeschlossen worden ist sowohl das Veranstaltungsticket als auch den Übernachtungsplatz erhält. Für den Tausch bis zum 03.03.2019, 23:59 Uhr fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Sollte ab dem 04.03.2019, 00:00 Uhr ein Tausch gewollt sein, fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR an, welche nach Bestätigung des Tickettauschs beim Check-In der Veranstaltung vor Ort in bar zu zahlen ist.

  • §6 – Zutritt

Der Zutritt zur Konferenz ist nur mit gültigem Ticket und nach erfolgtem Check-In mit unversehrtem Besucherbändchen gestattet.

Ein Besucherbändchen erhält der Besucher im Tausch gegen ein gültiges Ticket beim Check-In. Besucher, die die Konferenz verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Besucherbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Besucherbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Bei Verlust des Tickets oder des Besucherbändchens erfolgt grundsätzlich kein Ersatz.

Die Öffnungszeiten des Check-In sind am 15.03.2019 von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr am Folgetag im Eingangsbereich des Kesselhaus- und Zenith-Gelände in München. Im GALILEO in Garching ist der Check-In am 16.03.2019 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich. Ein Check-In außerhalb der vorgenannten Zeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Dem Teilnehmer der Konferenz ist bewusst, dass ihm der Zugang zu der Veranstaltung verwehrt werden kann, sollte man den Check-In verpasst haben und zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen. Dies gilt ausdrücklich für Teilnehmer die lediglich an der Abendveranstaltung sowie dem Festakt teilnehmen wollen. Ein Check-In außerhalb der vorgenannten Zeiten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters möglich.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen des DeuKo-Organisations-Team oder der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Besucher dazu Anlass geben, den Einlass zu Veranstaltungen der DeuKo zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische oder homophobe Einstellung, sowie das Mitführen verbotener Gegenständen (siehe §11 – Verbotene Gegenstände, verbotenes Verhalten (z.B. Stickern)).

Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass kann dieser verweigert werden. In diesem Falle hat der Besucher kein Recht auf Erstattung der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Besucherbändchen ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.

Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

  • §7 – Foto- und Filmverwendung

Während der Veranstaltung werden Fotos und Filme aufgenommen. Fotos, bei denen nicht die einzelne Person, sondern der Charakter der Veranstaltung im Mittelpunkt steht, können ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung hat jeder Besucher davon Kenntnis erhalten, dass während der Veranstaltung Fotos und Filme aufgenommen und veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Programmpunkten der Pre-Touren oder der Sozialaktion, spätestens mit dem Check-In und dem Betreten der Welcomelocation sowie des Konferenzgeländes, willigt der Besucher in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. im Internet) ein.

Zusätzlich kann der Besucher seine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmen, bei denen er im Fokus steht, geben. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft per Mail an deuko@rotaract.de widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur Medien betrifft, die vom Veranstalter oder Beauftragten erstellt werden; auf Foto- und Filmaufnahmen von Besuchern der Veranstaltung hat der Veranstalter kein Zugriffsrecht. Willigt ein Besucher nicht in die Veröffentlichung von Fotos und Filmen, bei denen er im Fokus steht, ein, ist er verpflichtet während der Veranstaltung ein vom Organisator bestimmtes äußeres Kennungszeichen zu tragen.

  • §8 – Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Sachen, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Insgesamt wird eine Haftung für fahrlässige Schädigungen des Besuchers durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit des Besuchers betroffen sind.

Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden, die dem Besucher durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

  • §9 – Teilnahme von minderjährigen Personen

Minderjährigen (Stichtag: 15.03.2019) ist die Teilnahme an den Pre-Touren, der Sozialaktionen, den Abendveranstaltungen, der Konferenz und allen Weiteren, mit der Rotaract Deutschland Konferenz 2019 in Verbindung stehenden Events nicht gestattet.

  • §10 – Datenschutz

Der Besucher hat im Zuge der Anmeldung die Möglichkeit der Veröffentlichung seines Namens, Distrikts und Clubs auf der Teilnehmerliste auf der Webseite des Veranstalters bzw. im Intranet von Rotaract Deutschland zuzustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit per Mail an deuko@rotaract.de erfolgen. Wird eine Einwilligung widerrufen, werden die personenbezogenen Daten des Besuchers binnen 14 Tagen von der veröffentlichten Teilnehmerliste entfernt.

Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung des Vertrages.

Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Besucher angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.). Die personenbezogenen Daten werden spätestens nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Fristen gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktadressen des Veranstalters sowie des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters und zu den geltenden Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu finden https://deuko2019.rotaract.de/impressum-und-datenschutz/ .

  • §11 – Programmänderung

Die DeuKo wird bei jeder Witterung durchgeführt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler, des Personals oder Dritte befürchten lassen, kann die Veranstaltung vom Veranstalter abgebrochen bzw. abgesagt werden. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung, Drohungen oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Der Veranstalter behält es sich vor, die Übernachtungsmöglichkeit „Turnhalle“ bis spätestens 31.12.2018 ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Diesbezüglich bereits geleistete Zahlungen werden dem Besucher erstattet.

Die Unterkünfte im Marriott und Stellaris werden nach aktuellem Stand (September 2018) im Februar 2019 eröffnet. Sollte sich diese Eröffnung jedoch verzögern, behält sich der Veranstalter vor die Buchungen der Unterkünfte im Marriott und Stellaris bis zum 15.12.2018 zu stornieren bzw. auf andere Unterkünfte umzubuchen, wobei dies in Abstimmung mit dem Besucher, der die Unterkunft gebucht hat, erfolgt. Etwaige bei einer Umbuchung anfallende Preisänderungen werden an den Besucher weiter gegeben.

  • §12 – Verbotene Gegenstände, verbotenes Verhalten (z.B. Stickern)

Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Bedarf eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

Besuchern ist es insbesondere untersagt, bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu bekleben oder zu besprühen. Hiervon sind weiterhin, nicht abschließend umfasst: Stellwände, Tische, Vorhänge, sonstige Einrichtungsgegenstände, WC Anlagen, Glasscheiben, Türen etc.. Weiterhin ist es verboten, Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, das DJ-Pult oder ähnliches zu klettern.

  • §13 – Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand München.